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Europäische Union gegen die Verfolgung der Bahai im Iran

IRANDie Ratspräsidentschaft der Europäischen Union, die derzeit Slowenien inne hat, hat sich im Namen der Europäischen Union in einer Erklärung gegen die sich verschlechternde Situation der ethnischen und religiösen Minderheiten im Iran, insbesondere im Falle der Bahai, gewandt. Die Erklärung steht im Zusammenhang mit den drei in Schiras inhaftierten Bahai.

Hier die Erklärung der Europäischen Unio:

Erklärung des Vorsitzes im Namen der Europäischen Union zur sich verschlechternden Lage der religiösen Minderheit der Bahá’i in Iran

Die Europäische Union bringt ihre ernste Besorgnis angesichts der sich verschlechternden Lage der ethnischen und religiösen Minderheiten in Iran, insbesondere der schwierigen Situation der Angehörigen der Bahá‘i-Minderheit, zum Ausdruck. Zuverlässigen Berichten zufolge hat die iranische Justiz bestätigt, dass 54 Bahá‘i von einem Gericht in Schiraz aufgrund von “regierungsfeindlicher Propaganda” verurteilt worden sind. Drei der verurteilten Bahá‘i wurden zu vier Jahren Freiheitsstrafe verurteilt, während 51 Personen einjährige Freiheitsstrafen auf Bewährung erhielten.

Die EU ist besorgt über die andauernde systematische Diskriminierung und Schikanierung der Bahá‘i in Iran, die sich unter anderem in der Ausweisung von Universitäts- und Hochschulstudenten, in Beschränkungen der Beschäftigung und gegen die Bahá‘i gerichteten Pressekampagnen in den iranischen Medien niederschlagen.

Die EU möchte ihre entschiedene Ablehnung aller Formen von Diskriminierung, insbesondere hinsichtlich der Religionsfreiheit, zum Ausdruck bringen. In diesem Zusammenhang ersucht die EU die Islamische Republik Iran eindringlich, die zu den Bahá‘i gehörenden Gefangenen freizulassen und der Verfolgung von Mitgliedern der Bahá‘i-Minderheit aufgrund ihrer religiösen Überzeugungen und der Ausübung der Bahá‘i-Religion ein Ende zu setzen.

Die Bewerberländer Kroatien* und ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien*, die Länder des Stabilisierungs- und Assoziierungsprozesses und potenziellen Bewerberländer Albanien, Bosnien und Herzegowina, Serbien und die dem Europäischen Wirtschaftsraum angehörenden EFTA-Länder Island, Liechtenstein und Norwegen sowie die Ukraine und die Republik Moldau schließen sich dieser Erklärung an.

* Kroatien und die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien nehmen weiterhin am Stabilisierungs- und Assoziierungsprozess teil.

Intressante Beiträge hierzu:

  1. Der Prozess gegen sieben Bahai hat heute Morgen begonnen
  2. Blog zur Lage der Bahai im Iran
  3. ZDF heute-Journal über Bahai im Iran
  4. Hessisches Fernsehen: Bahai-Konferenz in Frankfurt
  5. Maischberger: Das Kreuz mit dem Glauben

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