Die Ehe ist eine heilige Institution
Die Bahai sehen in der Ehe weitaus mehr als eine formale Zweckgemeinschaft. Die Ehe zweier Menschen, die durch die innige Liebe und Hingezogenheit gestiftet wird, hat eine heilige Bedeutung. Die Familie ist die Keimzelle der Gesellschaft. Lesen Sie eine Zusammenfassung über wichtige Aspekte der Bahai-Ehe und der Bahai-Trauung.
Die Ehe ist eine heilige Institution
„Bahá’u'lláh hat der Heiligkeit der Ehe großes Gewicht beigemessen; die Gläubigen sollten sich aufs äußerste bemühen, ein harmonisches Zuhause zu schaffen und Bedingungen herzustellen, die für ihre Kinder zumindest unschädlich sind. Wenn sich dies aber nach Gebet und aufopferungsvollem Bemühen als völlig unmöglich erweist, können sie zur Scheidung schreiten (10. November 1943 an einen einzelnen Bahá’í).“
Abdul-Baha, der Sohn Bahaullas schreibt dazu in „Briefe und Botschaften“:
„Wenn daher das Volk Bahás zu heiraten gedenkt, muß dieser Bund eine echte Beziehung, ein geistiges wie körperliches Zusammenfinden sein, so daß diese Verbindung in allen Lebensabschnitten und Welten Gottes fortdauert, denn diese wahre Einheit ist ein Lichtstrahl der Liebe Gottes.“
„Was die Frage der Heirat im Einklang mit dem Gesetz Gottes betrifft: Zunächst musst du jemanden finden, der dir gefällt, und dann unterliegt die Sache der Zustimmung von Vater und Mutter. Ehe du nicht gewählt hast, haben sie kein Recht, sich einzumischen.“
„Bahá’í-Ehe bedeutet die Bindung zweier Partner aneinander, ihre gegenseitige Zuneigung mit Kopf und Herz. Jeder von beiden muß sich jedoch voller Sorgfalt bemühen, mit der Wesensart des anderen gründlich vertraut zu werden, so daß der feste Bund zwischen ihnen eine ewige Bindung werde. Ihr Bestreben muß sein, liebevolle Gefährten und für immer und ewig miteinander eins zu sein…“
„Die wahre Bahá’í-Ehe bedeutet, daß Mann und Frau leiblich und geistig eins sein sollen, daß sie einander ständig in ihrem geistigen Leben vervollkommnen und sich in allen Welten Gottes ewiger Einheit erfreuen. Dies ist die Bahá’í-Ehe.“
Die Zustimmung der Eltern zur Ehe
„Bahá’u'lláh hat dargelegt, dass zu einer Bahá’í-Eheschließung die Zustimmung aller lebenden Elternteile erforderlich ist. Dies gilt, gleichviel, ob die Eltern Bahá’í oder Nicht-Bahá’í, ob sie seit Jahren geschieden sind oder nicht. Er hat dieses große Gesetz niedergelegt, um den gesellschaftlichen Bau zu stärken und die Familienbande zu festigen, ferner um in den Herzen der Kinder eine gewisse Dankbarkeit und Ehrerbietung gegenüber denen zu wecken, die ihnen das Leben gaben und ihre Seelen auf die ewige Reise zu ihrem Schöpfer sandten (25.Oktober 1947 an einen NGR; zit. in Liebe und Ehe S.33f; Einheit der Familie S.37f).“
„Zur Frage, ob die Zustimmung der Eltern eines Nicht-Bahá’í zur Heirat mit einem Bahá’í notwendig ist: Da Bahá’u'lláh erklärt, daß die Zustimmung der Eltern beider Partner erforderlich ist, um die Einheit zu fördern und Spannungen zu vermeiden, und da das Buch Aqdas [Anm. d. Red.: heiligstes Buch der Bahai] keine Ausnahmen für diese Regel nennt, ist der Hüter (Shoghi Effendi) der Meinung, dass die Zustimmung der Eltern beider Partner unter allen Umständen erforderlich ist. (12.August 1941 an einen NGR)“
Keuschheit vor Ehe
Zum Thema Keuschheit schreibt Shogi-Effendi (ältester Enkel Abdul-Bahas) in „Ein keusches und heiliges Leben“:
„Keuschheit bedeutet ein unbeflecktes, reines Geschlechtsleben vor und nach der Heirat: vor der Heirat vollkommen keusch, nach der Heirat dem gewählten Gefährten vollkommen treu, Treue in allen sexuellen Handlungen, Treue in Wort und Tat. Abgesehen von anderen Missständen ist die Welt heute versunken in einer Überbetonung der körperlichen Liebe und in einem Mangel an geistigen Werten.“
Er führt weiter aus:
„Es ist zwar höchst wünschenswert, verheiratet zu sein, und Bahá’u'lláh hat dies sehr empfohlen; doch ist die Ehe nicht der zentrale Zweck des Lebens. Wenn ein Mensch lange warten muss, bis er einen Ehepartner findet, oder wenn er oder sie letztlich allein bleiben muss, bedeutet dies nicht, dass er oder sie dadurch unfähig wäre, seinen oder ihren Lebenszweck zu erfüllen.“
Durchführung der Eheschließung
Neben der gesetzlichen Ehe-Schließung wird die Ehe der Bahai auch vor Gott geschlossen. Die Durchführung der Zeremonie obliegt des örtlichen Verwaltungsgremiums dem „Geistigen Rat“. Ein vorgeschriebenes Ritual ist nicht vorgesehen. Das besonders offenbarte Ehegelöbnis »Wahrlich, wir wollen uns alle an Gottes Willen halten.« muss von Braut und Bräutigam einzeln in Gegenwart von wenigsten zwei Zeugen ausgesprochen und die Unterschrift und die Bahai-Trauungsurkunde gesetzt werden. Zwei Trauzeugen bekunden vor Ort und durch ihre Unterschrift die Gültigkeit der Eheschließung.
Weitere Quellen: http://www.bahai.de
Intressante Beiträge hierzu: