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Stiftung für Bahai-Studien gegründet

langenhain.jpgDie Stiftung für Bahai-Studien wurde am 19. Dezember 2006 als Stiftung bürgerlichen Rechts vom Regierungspräsidenten Darmstadt anerkannt. Anfang 2007 hat die Stiftung ihre Arbeit aufgenommen. Derzeit ist der Vorstand bemüht, der Stiftung eine effektive, flexible und schlanke Struktur zu geben und erste Stiftungsaktivitäten aufzubauen. Durch ihre Arbeit wird die Stiftung die Erforschung der Bahai-Lehre im deutschsprachigen Raum gezielt fördern, sie zu den Fragen der Zeit in Beziehung setzen und so zur gesellschaftlichen Entwicklung beitragen.

Hier die Original-Pressemitteilung der Bahai-Gemeinde in Deutschland:

Hofheim, den 5. Mai 2007 – „Ich freue mich“, so Dr. Nicola Towfigh, Vorsitzende des Vorstands der Stiftung für Bahá’i-Studien „dass die Stiftung für Bahá’i-Studien als Stiftung bürgerlichen Rechts anerkannt wurde. Durch ihre Arbeit wird die Stiftung die Erforschung der Bahá’i-Lehre im deutschsprachigen Raum gezielt fördern, sie zu den Fragen der Zeit in Beziehung setzen und so zur gesellschaftlichen Entwicklung beitragen“.

Um diesem hohen Ziel gerecht zu werden, bedarf es der wissenschaftlichen Analyse sowie der systematischen Erforschung der Bahá’i-Lehre in allen Bereichen. Nur wer Fragestellungen der Wissenschaft und Gesellschaft kennt, kann aus den Bahá’i-Schriften Antworten hierauf entdecken oder ableiten, die der Gesellschaft vielfache Impulse geben können. Die Auswirkungen, die solche Publikationen für die Information der Öffentlichkeit und die gesellschaftliche Entwicklung haben, sind nicht zu unterschätzen.

Aus diesem Grunde wurden bereits in den vergangenen Jahren Bahá’i-Studien vorangetrieben: Neben den Aktivitäten der Gesellschaft für Bahá’i-Studien werden auf dem Studienseminar in Tambach sowie auf dem Irfán-Kolloquium neue Forschungsergebnisse vorgestellt. Des weiteren sind in den letzten Jahren eine Reihe von Doktorarbeiten mit Bahá’i-Themen aus den Bereichen Religionswissenschaft, Orientalistik, Rechtswissenschaft und Medizin erschienen, die teilweise in renommierten Publikationsreihen der Universitäten veröffentlicht wurden.

Um Bahá’i-Studien künftig noch stärker, nämlich auch finanziell, zu fördern, wurde nun aufgrund einer privaten Initiative eine Stiftung für Bahá’i-Studien ins Leben gerufen, die die Rechtsform einer Stiftung bürgerlichen Rechts hat. Hierbei handelt es sich um ein zweckbestimmtes Vermögen, das vom Stiftungsvorstand verwaltet wird und dessen Erträge dem satzungsmäßigen Zweck, nämlich der Unterstützung von Bahá’i-Forschungsprojekten, zufließen.

Nachdem die Vorbereitungen juristisch kompetent abgeschlossen waren und ein erster Betrag als Stiftungsvermögen auf das Konto der Stiftung eingezahlt war, wurde die Stiftung für Bahá’i-Studien am 19. Dezember 2006 vom Regierungspräsidium Darmstadt, das auch für die staatliche Aufsicht der Stiftung zutändig ist, als rechtsfähig anerkannt. Das Finanzamt erkannte sie als gemeinnützig an. Von den Stiftern wurden daraufhin folgende Personen in den Vorstand bestimmt: Dr. Nicola Towfigh (Vorsitzende), Dr. Emanuel Towfigh, Soheil Missaghian, Dr. Uwe Kolks und Yasmin Mellinghoff (stellvertretende Vorsitzende)

Ziele der Stiftung

Zweck der Stiftung ist „die wissenschaftliche Befassung mit dem Bahá’itum in deutscher Sprache, insbesondere im Bereich Theologie, der Medizin, des Ingenieurwesens sowie der Geistes-, Sozial-, Natur- und Agrarwissenschaften und der Übersetzung Heiliger Texte“ (§ 2 der Satzung). Hierzu werden Lehrende wie Studierende auf dem Gebiet des Bahá’itums unterstützt z.B. durch Gewährung von Stipendien, Beihilfen etc. Sobald die finanziellen Mittel es erlauben, soll ein Lehrstuhl für Bahá’i-Studien an einer Universität errichtet und unterhalten werden. Hierdurch sollen nicht nur Bahá’i-Studien in besonderem Maße gefördert werden, sondern auch das Bahá’itum als Forschungsgegenstand in der universitären Landschaft sichtbar etabliert werden.

Anbindung an die Bahá’i-Institutionen

Die Stiftung für Bahá’i-Studien arbeitet selbständig im Sinne des satzungsmäßigen Zwecks der Förderung der Bahá’i-Studien. Der Nationale Geistige Rat der Bahá’i begrüßt die Gründung der Stiftung ausdrücklich. Der Sitz der Stiftung liegt in Hofheim-Langenhain. Die Satzung der Stiftung für Bahá’i-Studien findet sich unter www.bahai-studien-stiftung.de/satzung.

“Die Mitglieder des Vorstands sind sich sicher, dass die systematische Erforschung des Bahá’itums durch die Unterstützung der Stiftung deutliche Fortschritte erzielen wird. Für manch einen Forscher wird dies einen zusätzlichen Anreiz darstellen, sich mit Fragen des Bahá’itums wissenschaftlich zu befassen” freut sich Dr. Nicola Towfigh.

Wer Bahá’i-Studien fördern möchte, sei es durch finanzielle Zuwendungen oder durch wissenschaftliche Beiträge, kann sich zur weiteren Information an den Vorstand wenden:

Stiftung für Bahá’i-Studien c/o Emanuel Towfigh, Wolbecker Str. 57, 48155 Münster; Tel. 0251-6744446; email: Emanuel@Towfigh.net oder Vorstand@Bahai-Studien-Stiftung.de.

Link: http://www.bahai-studien-stiftung.de/

Intressante Beiträge hierzu:

  1. Der Prozess gegen sieben Bahai hat heute Morgen begonnen
  2. Blog zur Lage der Bahai im Iran
  3. Wie die Bahai nach Langenhain kamen
  4. Es ist wieder soweit: Bahai-Sommerfest 2009
  5. Bildband “Die Baha’i Gärten in Haifa” erschienen

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